Briefwechsel zwischen dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch und den Parteien des Brandenburger Landtags, 2014 zu den Rechtlichen Grundlagen des Schöpfwerksbetriebs

GEWÄSSER – UND DEICH VERBAND ODERBRUCH

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Träger der SERVICE – STATION „Östliches Brandenburg“
Der Verbandsvorsteher

Feldstraße 3d   15306 Seelow
Telefon:      (03346) 8988-0
E-mail:        gedo@gedo-seelow.de

08.08.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

oftmals und zum Teil sehr heftig gab es im Landtag Debatten zur hydrologischen Situation im Oderbruch. Der vielfach geäußerte politische Wille der Landesregierung zur Sicherheit und Stabilität für die Oderregion ist parteiübergreifend immer wieder öffentlich als Konsens dargestellt worden.

Umso bedauerlicher und unverständlich ist die Haltung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gegenüber den Besonderheiten des Oderbruches. Die im Wassergesetz festgeschriebene Freiwilligkeit des Schöpfwerksbetriebes ist in Bezug auf das Oderbruch in keiner Weise gerechtfertigt. Im Jahr 2009 haben die unteren Wasserbehörden der Landkreise Barnim und Märkisch Oderland festgestellt, dass der Betrieb der Schöpfwerke im Oderbruch eine besondere Pflicht im Interesse der Gewässerunterhaltung ist.

Im Buch „Das Oderbruch“ schreibt der damalige Deichhauptmann Mengel, dass der Kulturzustand des Oderbruches dem Zusammenwirken väterlich sorgender Staatsmänner mit dem schöpferischen Geiste der Wissenschaft und Verwaltung und der schwieligen Faust fleißiger und zäher Bauern und Arbeitern zu verdanken ist – auch seine Zukunft ruht darauf. Mit einer Fläche von etwa 80.000 Hektar ist das Oderbruch der größte eingedeichte Flusspolder in Deutschland. Das relativ ebene Relief des Oderbruches weist auf einer Länge von etwa 60 Kilometern ein Süd-Nord Gefälle von ca. 10 Meter auf. Vom Verlauf der Oder als östliche Begrenzung bis hin zum Höhenrand als westliche Begrenzung besteht ein Gefälle von ca. 2 Metern. Diese natürliche Gegebenheit hat zur Folge, dass es einen ganzjährigen Drängewasserzufluss aus der Oder ebenso wie Grundwasserzufluss (Schichtenwasser) aus dem Höhenrandbereich gibt. Entscheidende Größen für die hydrologischen Verhältnisse sind die Wasserstände der Stromoder und der damit verbundene Drängewasserzustrom, die oberirdisch und unterirdisch zufließenden Wassermassen von den angrenzenden Höhenbereichen sowie der Niederschlag und die Verdunstung in Abhängigkeit vom Abfluss aus dem Oderbruch am Wehr Hohensaaten in Verbindung mit dem Betreiben des Schiffshebewerkes.

Mittels dreier Oderwassereinspeisungen und zweier Schöpfwerke und elf Stauanlagen in Hoheit des Landesumweltamtes sowie 36 Schöpfwerke und etwa 270 Stauanlagen in Regie des Gewässer- und Deichverbandes bemüht der Verband sich um funktionierende Wasserregulierung. Angesichts eines immer deutlicher werdenden Klimawandels und dem Erfordernis, sowohl Lebens- als auch Arbeitsraum sicherer zu machen, ist es nur folgerichtig, eine landwirtschaftliche Nutzfläche wie das Oderbruch nicht zu „renaturieren“, sondern die in ihm bestehenden Potentiale zum Wohl der Allgemeinheit zu nutzen.

Nicht agrarindustrielle Großflächennutzung und auch nicht wiedervernässte Flussniederung als Totalreservat sollten die Entwicklungsziele des Oderbruches sein. Vielmehr gilt es, den jetzt vorhandenen Zustand einer vielgestaltigen Struktur mittels einer funktionierenden Wasserregulierung zu bewahren.

Die Deiche und wasserwirtschaftlichen Anlagen in dieser Kulturlandschaft machen das Leben und Wirken von etwa 24.000 Menschen und die Existenz von 4 Städten und 17 Gemeinden in der jetzigen Form erst möglich.
Die absolut richtige Forderung, den Flüssen mehr Raum zu geben, nutzt leider am Unterlauf eines Flusses wie der Oder rein gar nichts, wenn im Oberlauf nicht entsprechend gehandelt wird. Die Folgen des nächsten Oderhochwassers entscheidet immer der Oberanlieger für den Unteranlieger. Man denke nur an die Stadt Hitzacker und die Havelpolder an der Elbe. Etwas anders ist es bei Binnenhochwasser – allerdings verschärfen hier nicht funktionierende wasserwirtschaftliche Strukturen das Problem.

Nicht nur Bürgerinitiativen wie „Rettet das Oderbruch“ oder „Oderbruch“ und zahlreiche Einzelpersonen, sind über die Entwicklungen der Wasserwirtschaft im Land Brandenburg und die möglichen Folgen für das Oderbruch zutiefst besorgt. Vereine, Verbände und Organisationen in der Region setzen alles daran, das Oderbruch als Lebens- und Arbeitsraum zu befördern und beweisen dies durch ihr wirken. Auch die Willensbekundung der Abgeordneten des Landkreises und das engagierte Wirken des Landrates zeigen den Willen, das Oderbruch zu bewahren. Halbherzigkeit ist in dieser Frage nicht nur schädlich, sondern bedeutet ein klares NEIN zur Entwicklung der Region. Deshalb ist den Politikern auf Landes- und Bundesebene eine für die Region entscheidende Frage zu stellen:

Wie weiter mit dem Oderbruch und im Oderbruch?

Die mit dem Beginn der Trockenlegung vom Staat gezeigte Fürsorge hat den Bestand der Kulturlandschaft Oderbruch über wechselnde politische Systeme hinweg erhalten. Die Durchsetzung der Schöpfwerksfinanzierung in gesetzeskonformer Art und Weise bricht mit der seit vielen Jahren solidarisch ausgeführten Finanzierungspraxis und erweist sich für die Region als ungerecht.

Der gewachsene Zusammenhalt der Solidargemeinschaft wird damit zerstört und gefährdet den Fortbestand der Region als Wirtschafts- und Lebensraum. Bei den demografischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Region wirkt die Anwendung des derzeitigen Brandenburgischen Wassergesetzes wie ein Katalysator zum Verlust des Vertrauens in die Politik.
Bitte tragen Sie Ihren Teil dazu bei, das Wassergesetz den spezifischen Notwendigkeiten und den Interessen der Regionen entsprechend anzupassen!

Die in diesem Jahr auf Grund von Mittelknappheit nicht gewährte Förderung zur Rekonstruktion und Umrüstung von Schöpfwerken bringt das gemeinsame Programm vom Landkreis MOL und GEDO ins Stocken. Bei der Festsetzung von Prioritäten nach Projektauswahlkriterien ist die Richtigkeit der Auswahlkriterien zu prüfen. Die Abstufung von Vorhaben aufgrund ihrer Lage in Niederungsgebieten ist nicht nachvollziehbar. Dankenswerterweise ist mit Ihrer Hilfe viel Geld in ein deutschlandweit einmaliges Wasserregulierungssystem und in die Betriebskosten senkende Sanierung von Schöpfwerken investiert worden. Es darf nicht auf halbem Weg damit abgebrochen werden. Um dem Erreichten einen Sinn zu geben, müssen die Vorhaben zu Ende gebracht werden.
Für das Oderbruch mit seinen seitlichen Wassereinzugsgebieten ist folgender Maßstab angemessen, soweit eine Kostentragung durch den Eigentümer nicht möglich ist:

Der mittlere Abfluss am Wehr Hohensaaten (Auslauf aus dem Oderbruch) setzt sich aus folgenden Zuflüssen zum Poldergebiet „Oderbruch“ zusammen:

  • oberirdischer Zufluss aus den westlich gelegenen Hochflächen (Barnim, Lebuser Platte)
  • Grundwasserzufluss am südwestlichen Höhenrand
  • Drängewasserzustrom aus der Oder
  • Wasserüberleitung aus der Oder in Reitwein, Kienitz und Güstebiese
  • Saldo aus Gebietsniederschlag und Gebietsverdunstung des Polders

Nutznießer für das Betreiben von Schöpfwerken, Stauen und Wehren im Oderbruch ist die Allgemeinheit. Die unabdingbare Notwendigkeit des Schöpfwerkbetriebes zum Erhalt des Oderbruches in seiner jetzigen Gesamtheit stellt für die Bewohner der „Einzugsgebiete“ bei der Finanzierung nach derzeitiger Gesetzeslage das Bewohnen eines NACHTEILGEBIETES dar und nicht ein Leben in einem „Vorteilsgebiet“. Das Oderbruch funktioniert seit der Trockenlegung nur als große Solidargemeinschaft und ist von je her abhängig von der Fürsorge des Staates.

Obwohl das Relief des Oderbruchs relativ eben ist, fällt das Gelände von ca. 14 m ü. NN im Südosten auf ca. 4 m ü. NN nach Norden hin ab. Neben diesem Süd-Nord-Gefälle senkt sich das Gelände von Osten (Oderverlauf) zum westlichen Rand um ca. 2 m. Diese Ausformung des Geländes hat zur Folge, dass ein Großteil des Oderbruchs unterhalb des Odermittelwasserstandes liegt. Daraus resultiert ein ganzjähriger Drängewasserzustrom aus der Oder und ein ganzjähriger Grundwasserzufluss (Schichtenwasser) von der Höhe als die für einen Kostenmaßstab der Betreibung dominante Größe.

Die Erhaltung der Kulturlandschaft Oderbruch ist nur über funktionsfähige und für das Wohl der Allgemeinheit betriebene Schöpfwerke, Wehre und Staue möglich. Hinzu kommt, dass die Schöpfwerke der II. Ordnung nach DIN 1184 Dauerschöpfwerke sind. Diese haben den gesamten Zufluss aus einem Gebiet, das keine natürliche Vorflut aufweist, zu schöpfen.
Daher sind die Mitglieder des Teilwassereinzugsgebiets Oderbruch die Nutznießer aus dem Betreiben dieser Anlagen. Als wissenschaftlich nachgewiesener Maßstab der Kostenumlage gilt

  • Drängewasserzustrom Oder  (117,9 Mio m3/a) = 77 % (Oderbruch)
  • Grundwasserzufluss Höhe (35,3 Mio nf/a) = 23% (Höhe)

Der durch das Land Brandenburg anerkannte Grad am Allgemeinwohl schwankt für die Dauerschöpfwerke zwischen 26,1 % und 77,6 %. Im Durchschnitt liegt er bei ca. 48 %. Zu dem jeweils anerkannten Grad wird der Betrieb voll vom Land finanziert. Das steht hoffentlich auch für die Zukunft nicht in Frage (Wassergesetz). Dazu erfolgt vom GEDO eine Ausgabennachweisführung, die der Abrechnung gegenüber dem Land zugrunde gelegt wird.

Darüber hinaus erfolgte durch die direkten Vorteilsnehmer im Einzugsgebiet der Schöpfwerke eine Finanzierung von 1,00 Euro/ha und Jahr. Gemessen  am  verbleibenden  Gesamtaufwand für die  Staue,  Wehre  und  Schöpfwerke,  wurde  nach  der alten Beitragssatzung des GEDO, gemessen am Wasserzustrom (dem Grad der Erschwernis), z.B.

  • den Mitgliedern im Oderbruch (AL- Standort)  1,40 Euro/ha und Jahr und
  • den Mitgliedern aus dem Höhenrandgebiet (D-Standort)  0,25 Euro/ha und Jahr

als gesonderter zusätzlicher Beitragsbescheid in Rechnung gestellt.

Dabei entsprechen 1,40 Euro den 77 % und die 25 Eurocent 23 %. Dieses Verhältnis ist auch bei geändertem Gesamtaufwand entscheidend. Der Flächennachweis der Mitglieder nach AL- und D-Standorte war im Beitragsbuch eingetragen. Folge dieses Umlagesystems war, dass kein Mitglied in Summe mehr als maximal 2,40 Euro/ha und Jahr für das Betreiben der wasserwirtschaftlichen Anlagen finanzierte. Grundlage dieser Berechnung waren die Kalkulationen zu den jeweiligen von den Mitgliedsvertretungen beschlossenen Haushaltsplänen. Für die Betreibung der Hochwasserschöpfwerke im Verbandsgebiet gilt die Bezahlung durch die Eigentümer auf der Grundlage eines Vertrages zur Begleichung des Aufwandes.

Die Umlage der Betriebskosten für die Schöpfwerke über Beiträge von den Mitgliedern ist derzeit nicht gesetzeskonform. Dies wurde von der Aufsichtsbehörde in der Diskussion um die notwendige Satzungsänderung im Jahr 2009 zur Anpassung an das neue Wassergesetz erkannt und dem Verband mitgeteilt. Im Sinne der Aufsichtsbehörde musste der Schöpfwerksbetrieb als freiwillige Aufgabe in der Satzung festgeschrieben werden.

Nach Streitfällen mit Mitgliedern in den Landkreisen Barnim und Märkisch Oderland über die Zuständigkeit für den Weiterbetrieb der Schöpfwerke trafen die unteren Wasserbehörden nach § 86 Brdbg.WG eine Entscheidung. Der Betrieb der Schöpfwerke ist unter den hydrologischen Bedingungen des Oderbruches eine besondere Pflicht im Interesse der Gewässerunterhaltung.

Bis 2014 erfolgte die Umlage der Beiträge in hoher Einigkeit nach dem oben geschilderten Prinzip. Dies musste der Verband zur Schaffung rechtskonformer Beitragsbescheide jetzt abschaffen. Das bedeutet eine Reduzierung der beitragspflichtigen Fläche von 120.808 ha auf eine umlagefähige Fläche von weniger als 31.000 ha. Für die davon Betroffenen ist dies im höchsten Maße ungerecht.
Die Mitglieder des Verbandes fordern und bitten Sie um Unterstützung bei der notwendigen Änderung des Wassergesetzes.

Mit freundlichem Gruß


Antworten der Fraktionen (nach Datum geordnet):

CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1 14467 Potsdam
Fraktionsvorsitzender

Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO)
Herrn Martin Porath
Geschäftsführer
Feldstraße 3d 15306 Seelow

Potsdam, 02.08.2014
Novellierung des Wassergesetzes in der 6. Wahlperiode des Landtages Brandenburg
Ihr Schreiben vom 08.08.2014

Sehr geehrter Herr Porath,

ich danke Ihnen für Ihr o.g. Schreiben. Darüber hinaus möchte ich Ihnen namens der CDU-Fraktion für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren danken. Ihre Stellungnahmen und Expertisen u.a. zum Biber oder zur Gewässerunterhaltung waren für den Landtag Brandenburg und den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stets sehr wichtig für die parlamentarische Arbeit.

Für die CDU-Fraktion ist und bleibt der Erhalt des Oderbruchs als Lebens- und Wirtschafts­raum sowie als Kulturlandschaft ein wichtiges Ziel. Bereits in der aktuellen Wahlperiode haben wir sowohl beim Sonderprogramm Oder als auch bei den kommunalen Entwässerungsprojek­ten dem MUGV und Ministerin Tack immer wieder auf die Hände geschaut, um Widersprüche oder Verzögerungen anzumahnen. Hierbei stand für uns stets das Finden von praxistauglichen Lösungen für die Menschen im Oderbruch im Mittelpunkt.

In Ihrem Schreiben fordern Sie dazu auf, in der nächsten Wahlperiode des Landtages Branden­burg dringend das Wassergesetz des Landes Brandenburg zu novellieren. Wie der stellvertre­tende Vorsitzende und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dieter Dombrowski MdL, bereits in der Veranstaltung am 1.08.2014 in Letschin zum Thema Wassermanagement im Oderbruch dargestellt hat, sieht die CDU-Fraktion dringenden Anpassungsbedarf bei den was­serrechtlichen Vorschriften des Landes. Unserer Auffassung zählen dazu:

  • Das Grundprinzip der zweiseitigen Wasserführung muss im Brandenburgischen Was­sergesetz verankert werden. Die CDU-Fraktion ist gegen die aktive Vernässung und damit feuchte Enteignung. Brandenburg braucht wieder ein funktionierendes Was­sermanagement, welches den schadfreien Abfluss und schadfreien Wasserrückhalt stärker in Einklang bringt.
  • Die CDU-Fraktion will, dass der Betrieb von Schöpfwerken im Wassergesetz des Lan­des Brandenburg der Gewässerunterhaltung zugeordnet wird. Diese Abweichung vom Bundesrecht ist möglich und auch andere Länder nutzen sie. Dies ermöglicht es den Verbänden, den Schöpfwerkbetrieb in ihrer jeweiligen Satzung als Pflichtaufgabe festzusetzen. Die Zuordnung der Kosten für den Schöpfwerkbetrieb sollte dann differen­ziert und individuell erfolgen, wenn das Schöpfwerk nur einen oder wenige Bevorteilte bzw. Nutznießer begünstigt. Sind der Schöpfwerkbetrieb und die sich daraus ergeben­den Vorteile nicht eindeutig zuordnungsfähig, dann sollten die Kosten selbstverständ­lich verallgemeinerungsfähig sein und über den Flächenbeitrag solidarisiert werden.
  • Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass sich ein unterschiedlich hoher Unterhal­tungsaufwand bzw. die unterschiedlich hohe Leistung der Gewässerunterhaltungsver­bände für verschiedene Grundstücke gemäß dem Vorteilsprinzip auch im Beitrag aus­drücken muss. Nur das ist gerecht und sachgemäß. Deshalb werden wir uns für eine Neuausrichtung der Gewässerunterhaltung einsetzen. Dazu gehören unserer Auffas­sung nach: die Befreiung der Kommunen aus ihrer Zwangsmitgliedschaft in den Was­ser- und Bodenverbänden, die Einführung der direkten Mitgliedschaft der Grundeigentümer und -nutzer in den Verbänden, um über Unterhaltungsmaßnahmen zu be­stimmen, und die Einführung eines differenzierten Beitragsmaßstabs.

Ich gehe davon aus, dass das Brandenburgische Wassergesetz als eines der ersten Gesetze novelliert werden wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Vertreter eines Gewässerunter­haltungsverbandes dem zuständigen Fachausschuss des Landtages dann wieder als Anzuhörender zur Verfügung stünden, um die Perspektive des Oderbruchs in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Für Rückfragen oder Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Schierack


SPD Landtagsfraktion Brandenburg
Der Fraktionsvorsitzende

Gewässer- und Deichverband Oderbruch
Herrn Verbandsvorsteher Bernd Hoffmann
Feldstraße 3d 15306 Seelow

Hydrologische Situation im Oderbruch

Potsdam, 27.08.2014

Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. August 2014.

Mit fast 15 Millionen Euro hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode das Was­sermanagement des Oderbruchs gefördert. Dazu gehören die Umsetzung des Sonder­programms Oderbruch, die Sanierung wasserbaulicher Anlagen und Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung sowie konkrete Entwässerungsprojekte der Oderbruch-Gemeinden.

Mehrere aktuelle Gerichtsurteile und zuletzt ein Beschluss des Oberverwaltungsge­richts Berlin-Brandenburg vom 6. September 2013 (OVG 9 S 8.13) haben deutlich ge­macht, dass der Betrieb von Schöpfwerken dem Schutz der Kulturlandschaft vor Vernässung (Allgemeinwohl) und nicht nur dem Wohl einzelner Grundstückseigentümer zu dienen habe. Der Betrieb der Schöpfwerke gehöre nicht zu den Aufgaben der Ge­wässerunterhaltung in Brandenburg. Die Finanzierung des Betriebs der Schöpfwerke über die Beiträge aller Mitglieder sei daher grundsätzlich unzulässig.

Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Gewässerunterhaltungsverbände wie von Ihnen beschrieben die Finanzierung des Schöpfwerksbetriebes umstellen.

Wir werden in der neuen Legislaturperiode die Rechtslage dahingehend prüfen, ob die Mitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände sich für eine solidarische Finanzierung des Schöpfwerksbetriebes entscheiden können.

Mit herzlichen Grüßen
Klaus Ness MdL


DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1 | 14467 Potsdam

Gewässer- und Deichverband Oderbruch Feldstraße 3d 15306 Seelow

Potsdam, den 02.09.2014
Gewässerunterhaltung und Schöpfwerksbetrieb im Oderbruch
Ihr Schreiben vom 8.8.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr oben genanntes Schreiben zur Problematik des Schöpfwerksbetriebs im Oderbruch möchte ich mich bedanken und zugleich für die verspätete Antwort entschuldigen.

In Ihrem Schreiben werfen Sie zunächst die grundsätzliche Frage „Wie weiter mit dem Oderbruch und im Oderbruch?“ auf. Lassen Sie mich betonen, dass der Erhalt des Oderbruchs als Kulturlandschaft und die Gewährleistung der weiteren Nutzung als Siedlungs- und Wirtschaftsraum selbstverständlich auch für uns außer Frage steht und klares Ziel der Politik ist. Das bezeugt nicht nur der entsprechende Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2011, sondern das bezeugen insbesondere auch die vielen Millionen Euro, die von Seiten des MUGV für die Deichsanie­rung, das Sonderprogramm Oderbruch, die Schöpfwerkssanierung, die laufende Gewässerunterhaltung, die hydrologische Steuerung und für kommunale Entwässerungsprojekte eingesetzt wurden. An der Umset­zung dieser Projekte war und ist Ihr Verband maßgeblich beteiligt.

Anlass Ihres Schreibens ist aber die Regelung zur Finanzierung des Schöpfwerksbetriebs. Da es in den letzten Monaten dazu immer wieder missverständliche Darstellungen in der Öffentlichkeit gegeben hat, erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass die jetzige problematische Situation, die Sie in Ihrem Schreiben schildern, nichts mit gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre zu tun hat, insbesondere auch nicht mit der Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes im Jahr 2011. Schon seit den 90er Jahren bestimmt das Landesrecht den Schöpfwerksbetrieb nicht als Teil der Gewässerunterhaltung. Neu ist allerdings, dass es seit 2013 eine eindeutige Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht gibt, die ausdrücklich klarstellt, dass die Kosten nur auf die Bevorteilten umgelegt werden dürfen und jede andere Umlage rechtswidrig ist.

Ihre Kritik am Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz kann ich insoweit nicht nachvollziehen, denn es bleibt einer staatlichen Behörde schlichtweg nichts anderes übrig, als auf die Durch­führung der Schöpfwerksfinanzierung „in gesetzeskonformer Art und Weise“‚ zu bestehen. Schließlich wäre auch niemandem geholfen, wenn Beitragsbescheide im Nachhinein wieder von Gerichten aufgehoben werden würden.

Insofern ist es richtig, dass Sie sich an die Landtagsfraktionen als Gesetzgeber wenden. Es ist Konsens im Landtag und auch Bestandteil des Wahlprogramms der LINKEN, dass das Brandenburgische Wassergesetz in der nächsten Legislaturperiode bezüglich der Gewässerunterhal­tung neu angepackt werden muss. Zunächst geht es uns dabei darum, bei der Umlage der Gewässerunterhaltungsbeiträge das Verursacher­ und Vorteilsprinzip stärker zu berücksichtigen, indem beispielsweise versiegelte Flächen stärker herangezogen werden als Landwirtschafts­flächen und Wälder.

In diesem Zuge wird auch über die Schöpfwerksfinanzierung neu zu reden sein. Zunächst ist für uns klar, dass der Allgemeinwohlanteil auch weiterhin vom Land zu finanzieren ist. Bei der Aufteilung der weiteren Kosten besteht die Schwierigkeit darin, dass die Verhältnisse nicht im ganzen Land gleich sind. Die Frage ist, wie man differenzieren kann zwischen Situationen wie im Oderbruch, wo es um den Erhalt einer ganzen Landschaft geht, und solchen Fällen, wo tatsächlich einzelne Eigentümer die einzigen Nutznießer eines Schöpfwerksbetriebes sind.

Es ist wiederholt in die Diskussion gebracht worden, durch eine gesetzliche Neuregelung den einzelnen Verbänden den Spielraum zu eröffnen, individuelle Lösungen für die Kostenumlage zu finden und zu beschließen. Dieser Gedanke hat einiges für sich. Es hat sich aber gezeigt, dass Entscheidungen zur Kostenumlage juristisch auf sicheren Füßen stehen müssen, um nicht neue Rechtsunsicherheit zu bewirken und neuen Klagewellen Tür und Tor zu öffnen. Deshalb ist eine gründliche Prüfung dieser und anderer Möglichkeiten der gesetzlichen Regelung erforder­lich, bevor darüber abschließend entschieden werden kann.

Unser Ziel ist es, bei der Neuregelung der Umlagen sowohl für die Ge­wässerunterhaltung als auch für den Schöpfwerksbetrieb eine Lösung zu linden, die rechtssicher und gerecht ist und die einzelne Eigentümer nicht über Gebühr belastet. Bei der anstehenden Novellierung würden wir gerne wieder auf den Sachverstand und die Praxiserfahrungen des GEDO zurückgreifen können, um die bestmögliche Regelung zu finden. Daneben sind die Abgeordneten Bettina Fortunato und Marco Büchel aus meiner Fraktion selbstverständlich bereit, auch zukünftig als An­sprechpartner in der Region zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Margitta Mächtig


FDP Fraktion Brandenburg
Gregor Beyer MdL
Sprecher für Wirtschaft, Infrastruktur und Landwirtschaft
Alter Markt 1 14467 Potsdam
Bearb.:    Martin Lebrenz
Datum:    3. September 2014

Herrn Martin Porath
Gewässer- und Deichverband Oderbruch
Feldstraße 3d, 15306 Seelow

Ihr Schreiben zum Schöpfwerksbetrieb im Oderbruch

Sehr geehrter Herr Porath,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, welches meine Fraktion leider erst verspätet erreicht hat.

Die von Ihnen geäußerte Kritik an der Freiwilligkeit des Schöpfwerksbetriebs ist nachvollziehbar und wird von uns geteilt, da jene Regelung die Arbeit nahezu aller Wasser- und Bodenverbände im Land beeinflusst. In den vergangenen Jahren war ich mehrere Male im Oderbruch unterwegs, um mich vor Ort über die hydrologische Situation und den Zustand der wasserbaulichen Anlagen zu informieren. Unter anderem fand im Dezember 2012 in Letschin auf unsere Initiative hin eine Veranstaltung zur wasserwirtschaftlichen Situation statt, an der auch der zuständige Abteilungsleiter aus dem MUGV, Herr Augustin, teilnahm. Bereits damals wurde das Problem skizziert, in der Folgezeit von der Landesregierung aber leider nicht aufgenommen.

Im Dezember 2011 hat der Landtag Brandenburg das Brandenburgische Wassergesetz novelliert. Leider haben die Regierungsfraktionen von SPD und LINKE nicht den Mut besessen, grundlegende Änderungen vorzunehmen. Als Oppositionsfraktion haben wir damals 11 Änderungsanträge eingebracht (vorliegend als Drucksache 5/4409), die unter anderem eine Klarstellung der Ziele der Wasserwirtschaft im Land Brandenburg zugunsten der Anwohner und Landnutzer enthielten. Dass das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bereits frühzeitig signalisiert hat, dass es keinen Bedarf an grundlegenden Korrekturen in der Wassergesetzgebung sieht, ist für uns bis heute unverständlich.

Immerhin ist von Teilen der SPD-Fraktion mittlerweile erkannt worden, dass es einer großen Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes bedarf. Dies ist in vielen seit der Wassergesetznovelle geführten Debatten deutlich geworden und hat seinen Höhepunkt in einer maßgeblich von meiner Fraktion initiierten Gewässerkonferenz am 27. Mai dieses Jahres im Landtag Brandenburg gefunden.

Für die FDP-Fraktion kann ich Ihnen versichern, dass die Überarbeitung des Wassergesetzes eine der Prioritäten unserer parlamentarischen Arbeit in den kommenden fünf Jahren sein wird. Um die entsprechenden Initiativen vorzubereiten, kommen wir zeitnah nach der Wahl gerne auf Sie zu, um uns über Kernpunkte einer Gesetzesnovelle auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Beyer
FDP-Fraktion Brandenburg


Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg (Per Mail):
Von: Ulli Reichardt
Gesendet: Montag, 8. September 2014 11:24
An: GEDO
Betreff: Ihre Fragen an die Parteien zu den Schöpfwerken

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Landtagswahl haben Sie die Parteien um die Positionierung zum Schöpfwerkbetrieb gebeten. U.a. berichtete die Märkische Oderzeitung schon darüber. Leider hat uns von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg eine solche Anfrage nicht erreicht, daher möchte ich Sie bitten mir Ihre Fragen noch zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulli Reichardt
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg
Jägerstraße 18, 14467 Potsdam


Antwort (per Mail):
Von: Martin Porath
Betreff: AW: Ihre Fragen an die Parteien zu den Schöpfwerken
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Reichardt,
wie bereits telefonisch mitgeteilt erfolgte nachweislich der Postausgang am 11.08.2014.
Hier nun noch einmal in der Anlage unser Schreiben. Die Unterschriftsliste der Vorstandsmitgliedern und Ausschussmitglieder fehlt jetzt leider in der Kürze der Zeit.
Sollten Sie, wie angekündigt antworten, richten Sie bitte Ihr Schreiben an den Vorsteher Herrn Schromm.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Porath