H. Wilke: Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz

Am 27.Mai 1998 beschloss der Gemeinderat von Neulietzegöricke unter Leitung des Bürgermeisters Horst Wilke eine Verfassungsbeschwerde gegen das Brandenburger Gemeindefinanzierungsgesetz einzureichen. Der Grund: die ungenügende Finanzausstattung der Gemeinde. Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben beanspruchte alle finanziellen Mittel der Gemeinde und verhinderte nahezu die Arbeit in den sogenannten freiwilligen Aufgabenbereichen, wie Kulturförderung und Jugendarbeit. Damit hat Neulietzegöricke als 1. Brandenburger Gemeinde gegen das Land Brandenburg eine Verfassungsbeschwerde zum Gemeindefinanzierungsgesetz aus dem Jahr 1998 eingelegt.

Die Beschwerde wurde am 16. Juni 1999 verhandelt und vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Doch hat das Gericht dem Gesetzgeber Prüfauflagen erteilt:

  • Ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen sind für eine Gemeinde zu gewährleisten
  • Aus einem Hilfsfond muß jeder Gemeinde, die unverschuldet in finanzielle Not geraten ist, geholfen werden.
  • Die Berechnungen für das geltende Gemeindefinanzierungssystem wurden in Frage gestellt und der Gesetzgeber beauftragt, spätestens für das Haushaltsjahr 2001 und danach spätestens alle 3 Jahre die Berechnungen zu überprüfen.

Trotz der Abweisung der Beschwerde, deren Rechtsanwalts- und Prozesskosten das Amt Barnim-Oderbruch übernommen hatte, gilt der Ausgang der Verfassungsbeschwerde als ein Erfolg für die Gemeinden des Landes Brandenburg. Die Reaktion des Landes auf den Ausgang der Beschwerde kann der nachfolgenden Presseerklärung entnommen werden.

August 2004

Weitere Beiträge:
<<< Presseerklärung zur Ansicht als PDF- Datei
<<< Kolonisten gesucht! – Horst Wilke, Neulietzegöricke