Kleines ABC des Oderbruchs

Wissenswertes für die Bewohner des Bruches und ihre Gäste

Von Dipl.-Ing. Jürgen Hartung

Oderbruch: Eingebettet im Flussgebiet des Odertals ist das eiszeitlich geprägte Oderbruch mit einer Fläche von 80.000 ha der größte eingedeichte Flusspolder Deutschlands. Sein heutiges Aussehen verdankt das Oderbruch ganz entscheidend der Trockenlegung, Besiedlung und Bewirtschaftung seit dem 18. Jahrhundert. Im Oderbruch und den dazugehörigen Städten Lebus, Seelow, Wriezen, Bad Freienwalde und Oderberg leben 57.400 Einwohner, das sind 64 Einwohner/km². Noch nicht einberechnet sind dabei die ebenfalls zum Oderbruch gehörenden polnischen Gemeinden und Städte wie Kostrzyn (Küstrin) mit 18.000 Einwohnern oder Cedynia (Zehden) mit 1.650 Einwohner.

Biber (Castor fiber) : Familie der Nagetiere. Mit etwa 90 cm Länge und 30 kg Masse ist der Biber das größte europäische Nagetier. In Anpassung an das Wasserleben hat er einen horizontal abgeplatteten, schuppigen bis zu 30 cm langen Schwanz (Kelle) und Schwimmhäute an den Hinterfüßen. Er hat dunkles kastanienbraunes Fell und wirft bis vier Junge pro Jahr. Die Nahrung besteht aus Rinde und anderen Pflanzenteilen. Der Biber baut Burgen mit Luftschacht, deren Kammern nur durch unter Wasser mündende Gänge zugänglich sind, und Dämme aus Stämmen, Ästen und Schlamm zur Regulierung des Wasserstandes. Im Oderbruch finden wir ihn im und am Deich und in fast allen Fließgewässern. Der Schaden, den der Biber anrichtet ist mittlerweile erheblich. Die Forderungen nach Bestandsminimierung werden immer deutlicher. In Deutschland steht der Biber unter Naturschutz.

Binnenhochwasser entsteht im Oderbruch, wenn es durch übernormale Niederschläge in einem längeren Zeitraum, durch Tauen einer nennenswerten Schneedecke oder auch durch verstärktes Drängewasser der höher liegenden Oder kommt. Besonders beim Zusammentreffen mehrerer dieser Faktoren kann es zur vollständigen Sättigung und teilweisen Überstauung des Bodens, zum großräumigen Grundwasseranstieg und großflächigen Überflutungen in Senken und Tieflagen kommen. (auch unterirdisches Hochwasser genannt) Im Gegensatz zum „klassischen“ Hochwasser“ mit dem direkten Zufluss aus der Oder kann auch Binnenhochwasser vor Ort entstehen, wenn die natürlichen oder/und künstlich geschaffenen Gewässer im Bruch nicht in der Lage sind, das anfallende Wasser schnell abzuführen. In Folge dessen können die Gewässer ausufern und zusätzliche Schäden im Überstaubereich herbeiführen. Binnenhochwasser kann im Oderbruch zu erheblichen Schäden vor allem an der Infrastruktur, an der Bebauung und an landwirtschaftlichen Flächen führen.

Bisamratte (Ondatra zibethicus): Nagetier aus der Familie der Wühler,ursprünglich im nördlichen Amerika, seit Anfang des 20 Jahrhundert auch bei uns heimisch. 30 bis 40 cm lang (ohne den seitlich abgeplatteten Schwanz) etwa 1,8 kg Gewicht, in der Lebensweise biberähnlich. Pro Jahr mehrere Würfe mit bis zu acht Jungen. Durch ihre Wühltätigkeit an Deichen und Ufern verursachen sie beträchtliche Schäden. Ein Bisamjäger beim Gewässer- und Deichverband fängt jährlich bis zu 300 Bisamratten, vorrangig im Deich.

Buhne(n) sind vom Ufer der Oder aus quer in den Fluss hineingebaute dammartige Konstruktionen aus Steinschüttung, Spundwänden oder sind mit Wasserbausteinen gepflastert. Sie dienen zur Einengung des Abflussprofils im Niedrigwasserbereich und zur Vertiefung der Schifffahrtsrinne. Sie erschweren die Ablagerung von Sinkstoffen des Flusses und dienen dem Schutz des Ufers.

Deichläufer sind ehrenamtliche Bürger, die in der Regel von den deichanliegenden Gemeinden zur Beobachtung des Oderdeiches bei Hochwassergefahr benannt werden. Diese Bürger werden dem Landkreis gemeldet und regelmäßig durch diesen mit Unterstützung des GEDO und des THW in ihren Aufgaben eingewiesen. Der Einsatz erfolgt ab Hochwasseralarmstufe III (Wachdienst) durch den Landrat.

Deichseitengraben (Parallelgraben): Er dient der Aufnahme von Drängewasser aus der Oder und von Wasser des Deichkörpers, besonders bei Hochwasser. Die Unterhaltung der 64 km am Oderdeich obliegt dem GEDO im Auftrag des Landes Brandenburg.

Deichschau: Gemäß §112 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWg) wird eine Überprüfung des Oderdeiches durch die Deichschaukommission im Frühjahr und im Herbst vorgenommen. Teilnehmer sind: Vertreter der Fachbehörden des Landkreises, des Landes Brandenburg, der zuständigen Verwaltungsämter, des GEDO und THW, des Wasser- und Schifffahrtsamtes, der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie Bürgervertreter. Leiter der Deichschau ist der Landrat oder der von ihm eingesetzte Leiter der Unteren Wasserbehörde.

Deichverteidigungsweg: befestigter Weg entlang der Binnenseite des Deiches – oder aber auch auf der Deichkrone. Er dient der Deichunterhaltung und zur Zufuhr von Geräten und Baustoffen für gefährdete und beschädigte Deichabschnitte, z.B. bei Bisam,- und Biberschäden, aber auch Hochwasserschäden. Der Deichverteidigungsweg darf als Oder-Neiße Radweg benutzt werden.

Drängewasser (Qualmwasser) ist Wasser, das durch den Wasserdruck des höheren Oderpegels, insbesondere bei grobporigem, sandig kiesigem Bodenuntergrund, den Deich unterströmt. Es tritt häufig unmittelbar hinter dem Deich an die Oberfläche und bildet temporäre Flachgewässer, wenn es nicht durch Schöpfwerke abgeführt wird. Manchmal kann der Wasseraustritt „brodelnd“ bzw. „qualmend“ erfolgen, weil im Boden eingelagerte Luft hochgedrückt wird. Landläufig nennt man dieses Phänomen daher Qualmwasser. Das übrige bei Hochwasser durch den Deich drückende und an der Innenböschung austretende Wasser nennt man Quellwasser, Kuverwasser, Schweißwasser oder auch Drängewasser.

Dränung, Dränage: die Entwässerung von Bodenschichten durch Ableitung des Wasserüberschusses im Boden, durch unterirdisch verlegte Dränrohre aus Ton oder Kunststoff. Im Oderbruch wurden mit dem letzten großen Meliorationsprogramm von 1967 bis 1988 insgesamt 2.684 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche dräniert. Die Funktionstüchtigkeit der Dränage ist abhängig von einer regelmäßigen Kontrolle, Spülung und Unterhaltung der Leitungen, mindestens aller fünf Jahre.

Euler, Leonard Prof. (1707-1783): Der Schweizer Mathematiker, Physiker und Astronom war ein vielseitiger, praxisorientierter und in den europäischen Ländern anerkannter Wissenschaftler. Friedrich II. betraute ihn 1747 mit der Begutachtung des Projektes für die Trockenlegung des Niederoderbruches. Gemeinsam mit van Haerlem überprüfte er vor Ort alle kritischen Punkte, nahm Präzisierungen vor und übergab die überarbeiteten Pläne dem König.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): ein Regelwerk der EU mit dem Ziel, das in zahlreiche Einzelrichtlinien zersplitterte Wasserrecht in einer Richtlinie auf der Grundlage moderner Ansätze des Gewässerschutzes zu bündeln. Vordringliches Qualitätsziel der WRRL ist es, einen „guten Zustand“ für alle Gewässer innerhalb der EU zu erreichen.

Faschinen sind einige Meter lange, etwa 0,3m dicke, durch Bindedraht zusammengehaltene walzenförmige Bündel aus frischem, nicht sperrigem, totem oder verwurzelungsfähigem Reisig. Faschinen werden im Wasserbau zur Ufer- oder Gewässersohlenbefestigung, zur Deichsicherung gemeinsam mit Sandsäcken, aber auch beim Küstenschutz, bei Wiederaufforstungen an Hängen und im Bergbau zum Einsatz gebracht. Beim Hochwasser der Oder 1997 wurden 120.000 Faschinen verbaut.

Fischweg (Fischpass, Fischtreppe): eine wasserbauliche Vorrichtung, die Fischen im Rahmen der Fischwanderung – aber auch Kleintieren – die Möglichkeit geben, Hindernisse im Gewässer wie etwa Wehranlagen zu überwinden. Sie werden meist seitlich der feststehenden Bauwerke angeordnet – so z.B. am Wehr Zechin im Letschiner Hauptgraben.

Flusspolder: eine gegen Überflutungen eingedeichte Niederung am Fluss, (wie z.B. das Oderbruch). Das Relief des Oderbruch ist relativ eben. Gleichwohl fällt das Gebiet von ca. 14 m über NN im Südosten auf ca. 4 m über NN nach Norden hin ab. Neben diesen Süd-Nordgefälle senkt sich das Gelände von Osten (der Oder) zum westlichen Rand des Oderbruchs um ca. 2-3 m. Diese Ausformung hat zur Folge, dass ein Großteil der Fläche unterhalb des Odermittelwasserstandes der Oder und der anliegenden Hochflächen liegt. Daraus resultiert ein ganzjähriger unterirdischer Zufluss von ca. 118 Mio.m³ Drängewasser aus der Oder in das Oderbruch. Hinzu kommen ca. 93 Mio. m³ / Jahr ober- und unterirdische Zuflüsse von den westlichen Hochflächen. Das Oderbruch muss ständig über Gewässer, Schöpfwerke und Wehre entwässert werden. In Teilen des Bruches herrschen quasi holländische Verhälnisse.

Gewässerbeirat: Fachbeirat für wasserwirtschaftliche Fragen im Verantwortungsbereich des Landkreises Märkisch Oderland (MOL). Im Fachbeirat, der ca. alle acht Wochen zusammentritt, arbeiten mit: Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Landwirtschaftsamt, Fachbereich Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Gewässer- u. Deichverband Oderbruch, Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“, ZALF Müncheberg, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Naturpark Märkische Schweiz, Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, THW, Bauernverband , ehrenamtliche Bürger und das Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg. Das Wasserwirtschaftsamt leitet den Gewässerbeirat.

Gewässer I. Ordnung: Fließgewässer im Oderbruch von überregionaler Bedeutung, die die Aufgabe haben, das Binnenwasser aus den Gewässern der II. Ordnung aufzunehmen und schadlos abzuführen. Im Oderbruch gibt es 161 km Gewässer I. Ordnung, die sich unbeschadet des Eigentums in der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit des Landes Brandenburg (Wasserwirtschaftsamt) befinden. Gemäß einer Landesentscheidung unterhält und bewirtschaftet der GEDO diese Gewässer im Auftrag des Landes Brandenburg.

Gewässer II. Ordnung: Fließgewässer im Oderbruch von regionaler und überregionaler Bedeutung, die die Aufgabe haben, das Binnenwasser der Flächen des Oderbruchs direkt oder mittels Schöpfwerken schadlos aufzunehmen und vorrangig in Gewässer I. Ordnung abzuführen. 1.200 km Gewässer II. Ordnung gibt es im Oderbruch die sich unbeschadet des Eigentums in der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeitdes GEDO befinden.

Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts nach dem Bundesgesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) vom 12.02.1991 für die Unterhaltung von Fließgewässern und Deichen und für die Unterhaltung und den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen. Deich- und Meliorationsverbände existierten im Oderbruch von 1717 bis 1952. Von 1952 bis 1991 waren es vorranging Meliorationsbetriebe und Meliorationsgenossenschaften und ab dem 27. Juni 1991 der heutige GEDO. Er hat seinen Sitz in Seelow und Bauhöfe in Wriezen und Großneuendorf.

Gewässerschau: Gemäß §111 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) und der Satzung des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) werden mindestens zweijährlich Gewässerschauen durchgeführt.
Die Aufgabe besteht darin, die Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen zu besichtigen und festzustellen, ob

  • sich die Gewässer und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden,
  • zusätzliche Unterhaltungsarbeiten im Schaujahr unbedingt notwendig sind,
  • die Gewässer nicht unzulässig verunreinigt sind,
  • die getroffenen Festlegungen aus den Schauprotokollen des Vorjahres abgearbeitet bzw. weitergeleitet wurden.

Teilnehmer an den Schauen sind: Kreis- und Landesbehörden, Amtsverwaltungen und Gemeinden, Landwirte und Bürger, Vorstands- und Ausschussmitglieder des GEDO.

Gewässerunterhaltungregelt §78 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Danach ist „Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die Funktionsfähigkeit des Gewässerbettes einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante – auch im Hinblick auf die ökologische und landeskulturelle Funktion der Gewässer – zu erhalten bzw. wieder herzustellen.“ Der GEDO führt die Gewässerunterhaltung im Verbandsgebiet als öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach Maßgabe eingeführter Richtlinien, unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschauen und nach Unterhaltungsrahmenplänen für ausgewählte Gewässer durch.

Grundbruch im Bereich eines Deiches kann entstehen, wenn es zum Durchspülen des Deichkörpers entlang einer Sickerlinie kommt. Kommt es dann zum Materialtransport, angefangen mit kleinsten Sandkörnchen, tritt ein sich rasch ausweitender Zerstörungsprozess ein. Auch durch Unterspülung des Deiches durch Druckwasser kann eine Materialverschiebung unter der Dichtsohle des Deiches in Richtung Landseite einen Grundbruch erzeugen. Beim Hochwasser der Oder 1997 kam es beim Deich-km 70,4 in der Nähe von Hohenwutzen am 30. Juli 1997, um 14.30 Uhr zu einem Deichgrundbruch.

Grundeis ist das sich auf dem Grund fließender Gewässer bildende Eis. Es wächst von der Gewässersohle aus in das Wasser hinein und bildet mitunter bizarre Unterwasser-Skulpturen.
Grundeis tritt nur bei anhaltenden strengen Frostperioden und bestimmten Gewässern – auch der Oder – auf. Es bildet sich, wenn der Boden bei dauerhaftem Frost tiefgründig gefriert und dann auch in der Gewässersohle Minustemperaturen erreicht werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Bildung von Grundeis ist, dass keine Verbindung zwischen dem Gewässer und dem Grundwasser besteht, wenn dieses wärmer als null Grad ist. Es würde sonst das Einfrieren der Gewässersohle verhindern.

Grundräumung eines Gewässers ist die regelmäßige Beseitigung von Auflandungen (Schlamm, Sedimente) zur Wiederherstellung des Abflußquerschnittes. In jedem Gewässer lagern sich, besonders bei Hochwasser, die vom Oberlauf oder die von den seitlich einmündenden Nebengewässer mitgeführten Sedimente ab. Alle Eingriffe im und am Gewässer sollen aber so gering wie möglich gehalten werden und naturschonend erfolgen, um die Bewirtschaftungsziele eines Gewässers zu erreichen. Das verlangt vom Unterhaltungspflichigen und von den begleitenden Behörden (Naturschutz und Wasser) ein hohes Maß an fachlichem Wissen und räumlicher Kenntnis.

Grundwasser ist Wasser, das durch Versickerung der Niederschläge oder aus Seen und Flüssen in den Erdboden eingedrungen ist und die Hohlräume oberhalb einer wasserundurchlässigen Schicht zusammenhängend ausfüllt.

Haerlem van, Simon Leonard (1701-1775) – entstammte einem niederländischen Adelsgeschlecht, dessen Vorfahren seit dem 13. Jahrhundert als Wasserbaumeister in westeurpäischen Ländern tätig waren. Von klein auf erlernte er von Großvater und Vater in Holland, Spanien und im deutschen Nordsee-Küstengebiet, wie Wasserbauten zu projektieren, zu leiten und auszuführen sind. 1736, als das Gutachten für das Oderbruch entstand, war er bereits ein erfahrener Wasserbauexperte. 1746 erhielt van Haerlem den Auftrag, das Projekt zur Trockenlegung des Niederoderbruches zu entwerfen. Schon ein Jahr später begannen die aufwändigen Arbeiten, die van Haerlem bis zu ihrer Beendigung im Jahre 1765 leitete.

Hochwasseralarmstufe I.Wasserstands – Meldedienst: Informationen zu Pegelständen werden durch das Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg erfasst und an den Landkreis sowie Verwaltungsämter weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und ein weiterer Anstieg erwartet wird.

Hochwasseralarmstufe II.Kontrolldienst: Besonders gefährdete Deichabschnitte, Bauwerke und Gewässer werden durch den Gewässer- und Deichverband (GEDO) täglich kontrolliert und auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft.

Hochwasseralarmstufe III.Wachdienst: Die Gemeinden müssen auf Anweisung des Landrates Helfer/Deichläufer zur Verfügung stellen. Deiche, Bauwerke und Gewässer am Deich werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden werden sofort behoben.

Hochwasseralarmstufe IV.Katastrophenabwehr Hochwasser:Es besteht die Gefahr, dass Deiche überflutet werden oder sogar brechen. Der Landrat bereitet Maßnahmen zur Verteidigung und, wenn erforderlich, zur Evakuierung vor. Bei der Verteidigung von Deichen werden unter anderem das THW, der GEDO, die Feuerwehren und wenn erforderlich, die Bundeswehr einbezogen.

Hochwassermeldepegel ist für das Oderbruch, nach Einmündung der Warthe in die Oder, der Pegel Kienitz an der Oder – bei km 633,0 und einem Pegel Nullpunkt (m NN) von 5,175 m.

Kade Aufkadung, behelfsmäßige Erhöhung eines Deiches – (in der Regel mit Sandsäcken).

Kolonisten – Siedler die ab 1753 zur Besiedlung des Oderbruch aus dem deutschsprachigen Ausland angeworben wurden. Ein Großteil der etwa 7000 Kolonisten kam aus Hessen, Niederösterreich ,der Pfalz, Sachsen, Württemberg, Mecklenburg und der Schweiz. Für sie wurden 12 Kolonistendörfer und 17 Kolonistensiedlungen errichtet. Die Ortschaften wurden in der Mehrzahl als langgestreckte Graben- und Bachauendörfer angelegt. Die so geschaffenen Dörfer erhielten den Zusatz „Neu“ zu dem Namen des Dorfes, auf dessen Fläche sie angelegt worden waren. Die Anteile der einzelnen Kolonistenfamilien an der neuen Feldflur wurden an das aus der alten Heimat mitgebrachte Vermögen angepasst. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Kolonisten wurden in Kolonistenbriefen geregelt. Darin wurde u.a. festgeschrieben: Kostenlose Landzuteilung zu Erbpachtrecht, Freistellung vom Militärdienst, Religionsfreiheit und, für eine gewisse Zeit, Befreiung von der Steuer. Die zuerst fertiggestellten Kolonistendörfer waren Neu-Lietzegörike und Neu-Wustrow.

Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz – LUGV: Fachbehörde des Ministeriums und insbesondere zuständig für den Hochwasserschutz, für die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer I. Ordnung, für den Natur- und Umweltschutz und weitere Aufgaben. Bis zu den Landtagswahlen 2009 Landesumweltamt (LUA). Das LUGV ist nach § 125 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) das Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg.

Landschaftswasserhaushalt: die Verbesserung des Wasserhaushaltes im ländlichen Raum. Die Umsetzung erfolgt gemäß einer Richtlinie zur „Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes im Land Brandenburg.“ Solche Maßnahmen können sein:

  • Maßnahmen an Gewässern z.B. Renaturierung, Vergrößerung der Lauflänge, Anhebung der Gewässersohle, Profilverengungen und – Aufweitungen, Erhöhung der Rauigkeit, Bepflanzungen, Reaktivierung von Altgewässern, Sedimententnahme, Wasserüberleitungen, Rückbau bzw. Plombierung von künstlichen Gewässern etc.,
  • Maßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen z.B. Rekonstruktion, Umbau, Abriss, Neubau von Stauanlagen, Schöpfwerken und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen.,
  • Maßnahmen z.B. zur Verminderung von Stoffausträgen aus Dränagen in die Gewässer, Errichtung von Maßnahme bezogenen Grundwassermesssystemen.

Die Zuwendungen des Landes werden in Form einer Projektförderung getätigt. Die Einzelprojekte werden von einer speziell dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des Landes geprüft. Die Planungen werden in der Regel von Ingenieurbüros bearbeitet. Über diese Richtlinie kann der GEDO als Projektträger Einzelmaßnahmen realisieren.

Melioration (lat. melior „besser“ oder meliorare „verbessern“): kulturtechnische Maßnahmen zur Werterhöhung des Bodens; umfassen besonders die Entwässerung vernässter Flächen durch Gräben, Dränage oder Schöpfwerke, die Bewässerung und Beregnung, die Eindeichung von Überschwemmungsgebieten und Urbarmachung von Ödland und das Anlegen von biologischen Windschutzstreifen zur Verringerung einer Flächenerosion.
Im vorigen Jahrhundert z.B. wurden zwei Meliorationsprogramme im Oderbruch realisiert. 1919/1920 erlebte das Oderbruch ein extremes Binnenhochwasser – es folgte ein Sonderplan nach einem Gesetz vom 12. Januar 1921 – von 1924 bis 1928 wurden 337 km Gräben neu gebaut bzw. instandgesetzt, die Schöpfwerke Hohensaaten und Liepe wurden umgebaut und in Gabow, Paulshof, Bienenwerder, Eichwerder, Zäckerick und Freienwalde entstanden Schöpfwerke für 7.446 ha.
Zwischen 1967 und 1988 wurde ein den Bedingungen der landwirtschaftlichen Nutzung in der DDR entsprechendes Meliorationsprogramm realisiert – die vorhandenen Entwässerungs,- und Beregnungsanlagen waren ohnehin technisch unzureichend und zudem verschlissen. In diesem Zeitraum wurden 502 km Gräben neu gebaut bzw. instandgesetzt, 2.684 ha Oderbruchboden wurde dräniert, auf 10.450 ha wurden Beregnungsanlagen installiert, 21 Schöpfwerke, 198 km Wirtschaftssraßen, 9 Brücken und 20 Wehre/Staue wurden neu gebaut.
In diesem Jahrhundert geht es bisher darum, die vorhandenen Gewässer und Anlagen der Wasserwirtschaft und der Melioration immer fachlich ordnungsgemäß zu pflegen und, wo notwendig, auch zu modernisieren. Das zeigten besonders die Hochwässer 1997, 2002, 2007 und 2010.

Niederschlagsgebiet: oberirdisches, von Wasserscheiden anderer Flüsse getrenntes Gebiet. Das Niederschlagsgebiet der Oder von Lebus bis Hohensaaten mit 122.410 ha (es schließt das Oderbruch mit den Flächen der westlichen Zuflüsse der Höhe in das Bruch ein) sowie das Niederschlagsgebiet des Altzeschdorfer Mühlenfließes mit 9.400 ha entsprechen mit 131.810 ha dem Verbandsgebiet des GEDO.

NN: Abkürzung für Normalnull bei Höhenangaben. Für das Oderbruch ist es in der Regel der Bezug auf den Pegel 0,000 zu Amsterdam.

Oder: Fluss in Mitteleuropa, bis zur Mündung in das Stettiner Haff; 855 km lang, davon 179 km Grenzfluss zwischen der BRD und Polen; auf 717 km Länge schiffbar; Einzugsgebiet 124.115 km², davon in der BRD 9.705 km² (7,8%). Die Oder entspringt 634m über dem Meeresspiegel im mährischen Odergebirge, 25 km östlich von Olmütz. Die wichtigsten Nebenflüsse der Oder sind Oppa, Glatzer Neiße, Weistritz, Katzbach, Bober, Lausitzer Neiße,Welse, Bartsch und die Warthe mit der Netze.Die mittlere Wasserführung beträgt 574 m³/s, ein mittleres Hochwasser bei Schneeschmelze bringt 1.430 m³/s und ein mittleres Niedrigwasser im Sommer 205 m³/s. Das höchstgemessene  Hochwasser am 3. April 1888 betrug 3.480 m³/s. Die Regulierungsarbeiten im 18. Jahrhundert verkürzten den Lauf des Flusses um 154 km.

Oderbruchboden: Das Oderbruch hat die fruchtbarsten Böden Brandenburgs. Die Bodenqualität ist mit einer mittleren Ackerzahl der Reichsbodenschätzung von 47 einzustufen. Charakteristisch für das Bruch sind sandunterlagerte Ton- und Lehmböden und ein breites Spektrum der Bodenarten von Sand bis Ton.

Oderbruchfahne: Fahnensymbol der Region Oderbruch; wurde eigens zum Jubiläum „250 Jahre Neuer Oderkanal“ am 02. Juli 2003 vorgestellt. Wasserblau symbolisiert das Oderbruch als Gewässerlandschaft, während silbergrau an den legendären Fischreichtum im Oderbruch vor seiner Trockenlegung erinnert.

Oderbruchklima: kann als trockenes Binnenlandklima mit kontinentalem Charakter eingestuft werden. Die mittlere Niederschlagssumme von etwa 470 mm ist vergleichsweise gering (zum Vergleich: Berlin 570 mm, Land Brandenburg 552 mm), wobei Jahresniederschläge von weniger als 400 mm und von mehr als 700 mm keine Seltenheit sind. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 8,4 °C.

Oderdeich: 80 km Flussdeich aus Erd- und Baustoffen mit widerstandsfähiger Grasnarbe und Deichverteidigungsweg auf der Deichberme zum Schutz gegen Hochwasser der Oder. Er muss ständig durch den GEDO im Auftrag des Landes Brandenburg gemäht und unterhalten werden. Im Interesse der Unterhaltung und Funktionssicherheit gibt es für den Oderdeich und die beidseitig fünf Meter breiten Geländestreifen Nutzungsbeschränkungen gemäß §99 des Brandenburgischen Wassergesetzes.Demnach sind: „das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, die Entfernung der Grasnarbe, die Errichtung von Bauwerken und Einfriedungen, das Setzen von Masten und sonstigen Merkzeichen, die Geflügelhaltung, das Weiden von Vieh, außer Schafhütung, das Lagern von Stoffen und Gegenständen und das Fahren und Reiten untersagt.“

Oderhochwasser: das erhebliche Ansteigen des natürlichen Abflusses oder Wasserstandes der Oder; kann durch starke Regenfälle, Schneeschmelze, Eisstau, Rückstau entstehen. Es wird zwischen Winter- und Sommerhochwasser unterschieden.

Winterhochwasser werden durch plötzlich einsetzendes Tauwetter bei gefrorenen Böden ausgelöst, bedingt durch intensive Warmluftzufuhr, in der Regel aus Südost. Gleichzeitige Regenfälle verstärken die Hochwasserbildung und -wirkung. Eishochwasser als eine besondere Art entsteht bei Abflusseinengungen durch Eisstau oder Eisversetzungen und den damit steigenden Wasserständen im Rückstaubereich: es kann noch verstärkt durch Zunahme des Abflusses im Einzugsgebiet beeinflusst werden. Mit Winterhochwasser an der Oder kann von Anfang November bis Ende März gerechnet werden. Sommerhochwasser sind auf unmittelbar vorausgehende Starkniederschläge, zumeist auf Wetterlagen mit besonders intensive Luftdruckgegensätze, zurückzuführen, die auch während der steigenden Wasserstände noch anhalten können.

Odernixe: in alten Zeiten glaubte man an Geister und Sagengestalten. Im Oderbruch waren es naturgemäß Wassergeister. Zu ihnen gehörte die Odernixe. In den Sagen erschien sie auch in menschlicher Gestalt zu den Tänzen des Landvolkes. Man hielt sie ebenso für den legendären Fischreichtum des Bruches verantwortlich wie für die zerstörerische Wirkung der Oderfluten. Während einst alle Oderbrücher gehörigen Respekt vor der Odernixe hatten, ist sie heute ein unverwechselbares und geliebtes Symbol für das Oderbruch.

Pegel: Messeinrichtung zur Bestimmung des Wasserstandes im Gewässer und des Grundwasserstandes im Boden. Im Oderbruch gibt es 72 Pegelanlagen, die vom GEDO und vom Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg abgelesen und unterhalten werden.

Richtwasserstände – der Alarmstufen am Pegel Kienitz

I                      II                        III               IV

480                  550                   580             595     ohne Eis
450                  520                   565             595     mit  Eis

Ringdeich: Deich, der das zu schützende Gelände – z.B. das durch den Deichkörper stark sickernde Drängewasser – allseitig umgibt. Wird auch als Qualm,- Kuver,- oder Schlossdeich bezeichnet.

Sandsäcke werden zum Hochwasserschutz und zur Deichverteidigung eingesetzt. Man kann mit ihnen Sandsackdeiche errichten, vorhandene Deiche erhöhen (Aufkaden), Deichfußsicherungen durchführen. Sandsäcke bestehen aus Naturfasern (Jute) oder Kunststoff. Zum Hochwasserschutz werden sie meist zu 2/3 mit Sand (16-25 kg) gefüllt und offen verwendet. Dabei wird die Öffnung umgeklappt und unter den Sack gelegt. Beim Hochwasser der Oder 1997 wurden 8,5 Millionen Sandsäcke verbaut.

Schlafdeich: ehemaliger Hauptdeich z.B. der „Güstebieser Alten Oder“ mit 59,6 km, der durch den neuen Hauptdeich der Oder seine ursprüngliche Funktion verloren hat. Häufig dient er als zweite Deichverteidigungslinie.

Schöpfwerk: Pumpwerk zur künstlichen Entwässerung des Binnenlandes, wenn keine ausreichend natürliche Entwässerung möglich ist. Im Oderbruch gibt es zwei Hochwasserschöpfwerke der I. Ordnung in Neu,- und Alttornow – die in der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit des Landes Brandenburg stehen. Von den 35 Schöpfwerken der II. Ordnung – die in der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit des Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) stehen – wurden bis zum Jahr 2013 23 Schöpfwerke modernisiert. In einem wasserwirtschaftlich durchschnittlichen Jahr werden im Oderbruch zwischen 35 und 45 Millionen Kubikmeter Wasser geschöpft und damit etwa 30.000 ha Binnenland entwässert.

Sohlgleiten (raue Rampen) sind mit naturnahen Steinen hergestellte Querriegel im Gewässer, die Fischen und Kleintieren die Wanderung ermöglichen. Sie werden beispielsweise angelegt, wenn Stauanlagen im Gewässer zurückgebaut werden. Solche Sohlgleiten wurden zum Beispiel im Platkower Mühlenfließ und im Karlswerker Mühlenfließ errichtet.

Staubeirat: ein ehrenamtliches fachliches Gremium bei der Unteren Wasserbehörde zur standortspezifischen Beurteilung und Festsetzung von Stauzielen wasserwirtschaftlicher Bauwerke, wie Wehr,- und Stauanlagen, Schöpfwerke, aber auch Sohlgleiten oder Fischwege.

Staumarke: eine gemäß §50 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) durch die Untere Wasserbehörde festgesetzte Stauhöhe. Danach ist jede Stauanlage mit einer festgesetzten Stauhöhe mit mindestens einer Staumarke zu versehen, an der die festgelegte maximale Stauhöhe und wenn nötig eine Mindesthöhe anzugegeben ist.

Technisches Hilfswerk – THW: Seit seiner Gründung im Jahr 1950 heute ein unverzichtbarer ehrenamtlicher Partner für die Gefahrenabwehr im Oderbruch.

VB-Wetterlage: Großwetterlage in Mitteleuropa die sich besonders durch intensive Luftdruckgegensätze – wie z.B. im Juli 1997 – auszeichnet. Infolge dessen kam es im Oberlauf der Oder zu Niederschlagsmengen bis über 550 Liter/m², was dem 4- bis 5-fachen der normalen Werte für den Monat Juli entspricht. Dies führte zu einem Hochwasserereignis mit Überschwemmungsfolgen entlang der gesamten Oder.

Vorfluter: Im Wasserrecht der DDR wurden die Gewässer unterteilt in: Zentrale (Z) Vorfluter – sie wurden vom Staat (Wasserwirtschaftsdirektion, Oberflussmeistereien) unterhalten, instandgesetzt und neu gebaut. Die heutigen Gewässer I. Ordnung entsprechen in etwa den zentralen (Z) Vorflutern. Kommunale (K) bzw. Landwirtschaftliche (L) Vorfluter – sie wurden vom Staat (Räte der Kreise) unterhalten, instandgesetzt und neu gebaut. Die heutigen Gewässer II. Ordnung entsprechen in etwa den K- und L- Vorflutern. Binnenvorfluter – sie wurden in der Regel von landwirtschaftlichen Unternehmen und von Gemeinden unterhalten, instandgesetzt und neu gebaut. Die heutigen Gewässer II. Ordnung entsprechen in etwa diesen Binnenvorflutern.

Wappen des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) – Wahre und wehre: Das von Gustav Adolf Cloß in Berlin gestaltete und am 19. Dezember 1928 von den Deichverbänden des Ober- und Niederoderbruchs angenommene Wappen wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) vom 14. Dezember 1995 Wappen des GEDO. Im unteren Feld erinnert eine Seerose in natürlichen Farben auf blauem Grund an den Zustand des Oderbruchs vor der Entwässerung. Das Schild ist durch einen goldenen Querbalken (Deich) geteilt. Im oberen Feld symbolisieren drei goldene Weizenähren auf schwarzem Grund auf den heutigen Kulturzustand des Oderbruchbodens hin. Das Jahr 1717 ist das Gründungsjahr des ersten Deichverbandes im Oderbruch.

Wassereinleiter: Bauwerke im Oderdeich, die Wasser aus der Oder in Gewässer (Gräben) des Oderbruchs im natürlichen Gefälle oder im Hebeprinzip – je nach Bedarf – befördern können. Im Oderbruch gibt es drei Oderwassereinleiter im Raum Reitwein, Kienitz und Güstebieser Loose die vom Land Brandenburg gebaut und vom GEDO im Auftrag des Landes betrieben und unterhalten werden.

Wehr: (Stau) Bauwerk innerhalb des Querschnittes eines Wasserlaufes, das vorwiegend der Hebung des Wasserstandes, der Änderung des Wasserspiegelgefälles oder der Regelung des Abflusses dient. Im Oderbruch gibt es 250 Stauanlagen, die vom GEDO und den Nutzungsberechtigten betrieben und unterhalten werden.
Eine der wichtigsten Wehranlagen für das Oderbruch ist das 1913 errichtete und vom Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde als Eigentümer und Betreiber 2010/11 von Grund auf erneuerte Wehr Hohensaaten. Es hat heute nach wie vor folgend Aufgaben zu erfüllen:

  • Die Regelung der Vorflut für das Oderbruch,
  • die Stauhaltung der Havel-Oder-Wasserstraße zwischen Niederfinow und Hohensaaten zur Sicherung der Tauchtiefe für das Schiffshebewerk und
  • das Verhindern von rückströmendem Wasser aus der Hohensaaten-Friedrichstaler-Wasserstraße letztlich in das Oderbruch.

Die Erkenntnis aus fast 300 Jahren – Kulturlandschaft Oderbruch

Die Trockenlegung des Oderbruchs, das Wehr Hohensaaten und die 1923 dem Verkehr übergebene Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße ist ein wasserbauliches Meisterwerk unserer Vorfahren. Es endstand eine von Menschen geschaffene Kulturlandschaft die sich seitdem unter folgenden Voraussetzungen bewährt:

  • alle Entwässerungssysteme im gesamten Oderbruch müssen immer leistungsfähig erhalten bleiben;
  • stärkere Sedimentablagerungen sind rechtseitig durch Ausbaggerung zu beseitigen;
  • Oderdeiche und Buhnen müssen ständig voll funktionstüchtig erhalten werden;
  • stets ist ein möglichst schneller Abfluss der Hochwasser in der Stromoder zu gewährleisten, weil dadurch die Zeit des verstärkten Druckes auf die Deiche verkürzt wird und der Drängewassereintrag in das Bruch nicht zu groß wird;
  • der vorbeugende Hochwasserschutz, einschließlich des Einsatzes der Eisbrecher, muss gut koordiniert sein und reibungslos funktionieren;
  • das gesamte System Oderbruch kann nur mit einer Solidargemeinschaft für das Wassermanagement in eine Zukunft geführt werden;
  • das Oderbruch braucht ein koordiniertes Handeln aller Anliegerstaaten bei Hochwasser des Oder-Flusses.

Verzeichnis der Literatur und Unterlagen

  • AMTSBLATT für Brandenburg (06/2010),S.1028 – Neufassung der Satzung Gewässer- und Deichverband Oderbruch
  • AMT FÜR STATISTIK Berlin – Brandenburg (2010)
  • BRANDENBURGISCHES Wassergesetz, BbgWG (2010)
  • GEDO – Jahresberichte und Internet
  • HARTUNG, J. (2015) Das Oderbruch, Eine Einschätzung der derzeitigen Bewirtschaftung und des Zustandes der Wasserwirtschafts- und Meliorationsanlagen
  • KADEN,S. (2011), Binnenhochwasser
  • KÜNKEL, V.(1997) Dokumentation der Hochwasserabwehr beim Sommerhochwasser an der Oder 1997 im Landkreis MOL
  • LANDESUMWELTAMT Brandenburg (2003),Hochwasserschutz in Brandenburg
  • LANDKREIS MOL (2010) – Untere Wasserbehörde – Richtwasserstände
  • SPIEGELBERG, K. (2001) Das Oderstromsystem
  • MUGV.brandenburg,de (2011),Hochwasseralarmstufen
  • SCHMOOK, R. (2003), MOZ vom 4/5 Januar 2003

Anmerkung:
Das vorstehende „Kleine ABC des Oderbruchs“ will oderbruchspezifische Informationen vermitteln. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.